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   BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13   

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https://dejure.org/2014,16275
BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13 (https://dejure.org/2014,16275)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2014 - 3 B 58.13 (https://dejure.org/2014,16275)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 3 B 58.13 (https://dejure.org/2014,16275)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    TierSG § 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 Satz 3; TierGesG § 16 Abs. 4 Satz 3; UStG § 24; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Tierseuche; Tötungsanordnung; Tierseuchenkasse; Entschädigung; Entschädigungsbetrag; Anrechnung; anzurechnende Erlöse; Schlachterlös; Mehrwertsteuer; Umsatzsteuer; seuchengeschädigte Landwirte; steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten; "optierende" Landwirte; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TierSG § 67 Abs. 4 Satz 1; Abs. 4 Satz 3
    Anrechnung; Auslegung von ausgelaufenem Recht; Entschädigung; Entschädigungsbetrag; Klärungsbedürftigkeit; Mehrwertsteuer; Schlachterlös; Tierseuche; Tierseuchenkasse; Tötungsanordnung; Umsatzsteuer; anzurechnende Erlöse; grundsätzliche Bedeutung; seuchengeschädigte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 4 S 1 ViehSeuchG, § 67 Abs 4 S 3 ViehSeuchG, § 24 UStG, § 16 Abs 4 S 3 TierGesG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Behördliche Tötungsanordnung von Tieren; Entschädigungsberechnung; Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer

    Kürzung eines Entschädigungsbetrags um die Umsatzsteuer für getötete Tiere i.R.e. behördlichen Anordnung (hier: Tierseuche bei Rindern)

  • rewis.io

    Behördliche Tötungsanordnung von Tieren; Entschädigungsberechnung; Umsatzsteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung eines Entschädigungsbetrags um die Umsatzsteuer für getötete Tiere i.R.e. behördlichen Anordnung (hier: Tierseuche bei Rindern)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung aus der Tierseuchenkasse - und die fiktive Umsatzsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 893
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.12.1997 - 3 B 172.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung des § 67 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13
    Diese Regelung ist eindeutig, was der Senat bereits zur Frage der Einbeziehung der Mehrwertsteuerpauschale bei der Bildung des "gemeinen Wertes" des Tieres (§ 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG) entschieden hat (Beschluss vom 5. Dezember 1997 - BVerwG 3 B 172.97 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 16).

    Den besonderen Entschädigungscharakter hat auch das Bundesverwaltungsgericht schon betont (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 3.69 - BVerwGE 39, 10 ) und die Willkürlichkeit der Gleichbehandlung von "optierenden" und "pauschalierenden" Seuchengeschädigten im steuerrechtlichen Zusammenhang ausdrücklich verneint (Beschluss vom 5. Dezember 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13
    Fragen, die sich nur aufgrund von auslaufendem und ausgelaufenem Recht stellen, verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeiführen soll (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13
    Fragen, die sich nur aufgrund von auslaufendem und ausgelaufenem Recht stellen, verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeiführen soll (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zuteilung weiterer

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13
    Sie macht insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2014 - BVerwG 7 B 21.13 - juris) geltend, dass die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist und dass sich die Frage zudem bei der Nachfolgebestimmung des § 16 Abs. 4 TierGesG in gleicher Weise stellen würde, sodass mit der Beantwortung der das ausgelaufene Recht betreffenden Frage gleichzeitig eine das neue Recht betreffende Frage beantwortet wäre.
  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 3.69

    Voraussetzungen für den Entschädigungsausschluss nach dem Viehseuchengesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13
    Den besonderen Entschädigungscharakter hat auch das Bundesverwaltungsgericht schon betont (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 3.69 - BVerwGE 39, 10 ) und die Willkürlichkeit der Gleichbehandlung von "optierenden" und "pauschalierenden" Seuchengeschädigten im steuerrechtlichen Zusammenhang ausdrücklich verneint (Beschluss vom 5. Dezember 1997 a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18

    Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer;

    Die Entscheidung über die Feststellungsklage wirft keine klärungsbedürftige und fallübergreifend bedeutsame Frage des revisiblen Rechts im Sinne von § 137 Abs. 1 VwGO (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschl. v. 20.3.2018 - 9 B 44/16 -, juris Rn. 6; Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 132 Rn. 22 (Juli 2019); Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 132 Rn. 15) auf, weil der Inhalt und die Reichweite der entscheidungsrelevanten bundesgesetzlichen - insbesondere verfassungs- und sozialversicherungsrechtlichen - Regelungen anhand der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, geklärt sind beziehungsweise sich durch Auslegung anhand der anerkannten Kriterien ohne Weiteres ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.6.2008 - 9 BN 3/08 -, juris Rn. 6; v. 6.6.2014 - 3 B 58/13 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24, juris Rn. 5; Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 132 Rn. 25 (Juli 2019); Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 132 Rn. 21).
  • BVerwG, 19.09.2014 - 7 B 6.14

    Hochwasserrückhalteraum; Planfeststellung; Wesentlichkeitstheorie; ökologische

    Fragen, die sich nur aufgrund von auslaufendem und ausgelaufenem Recht stellen, verleihen einer Rechtssache regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 3 B 58.13 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15

    Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren

    Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage ausgelaufenen Rechts kann einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung vermitteln, weil es einer richtungsweisenden Klärung für die Zukunft nicht mehr bedarf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6, vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3 und vom 11. Januar 2016 - 2 B 48.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 3 B 29.14

    Arzneimittel; Änderungsanzeige; Bezeichnung; gleiche Bezeichnung; Änderung der

    Danach bedarf die Beantwortung der Frage nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens, weil sie durch Auslegung des § 25 Abs. 3 Satz 1 AMG anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres zu verneinen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2003 - 3 B 167.02 - juris Rn. 3 und vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.09.2014 - 7 B 7.14

    Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb des

    Fragen, die sich nur aufgrund von auslaufendem und ausgelaufenem Recht stellen, verleihen einer Rechtssache regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 3 B 58.13 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 27.15

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten

    Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage ausgelaufenen Rechts kann einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung vermitteln, weil es einer richtungsweisenden Klärung für die Zukunft nicht mehr bedarf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6, vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3 und vom 11. Januar 2016 - 2 B 48.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 3 B 63.14

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent

    Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem oder auslaufendem Recht ergeben, verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung herbeiführen soll (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - 11 B 65.93 - MDR 1994, 320 und vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15

    Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen

    Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6 und vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 23 ZB 23.1152

    Entschädigung für auf behördliche Anordnung getötete Rinder

    Diese Regelung ist eindeutig (vgl. zu § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG BVerwG, B.v. 5.12.1997 - 3 B 172.97 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 16; BVerwG, B.v. 6.6.2014 - 3 B 58.13 - BeckRS 2014, 53411).
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